AGB's
Bleaching Aufhellungsgrad / Haltbarkeitsdauer
Detaillierte Angaben über die zu erwartenden Aufhellungsgrade und Haltbarkeitsdauer sind aufgrund der individuellen Beschaffenheit der zu behandelnden Zähne, nicht immer exakt vorherbestimmbar. Das im Voraus besprochene Behandlungsergebnis ist nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt welcher durchschnittlich erreichbar ist. Das Nichterreichen des vom Kunden gewünschten Aufhellungsgrades oder der Haltbarkeitsdauer ist kein Reklamations- oder Minderungsgrund. Ob der gewünschte Aufhellungsgrad in der vorausgesagten Zeit erzielt wird kann nicht garantiert werden. Gebleicht wird die Zahnfront bis zum ersten Stockzahn, ausgenommen bei sehr breitem Lachen werden die Stockzähne mitgebleicht. Es gibt Einschränkungen, welche nicht gebleicht werden können wie z.B. Brücken, Kronen oder Veneers. Bleaching ist eine zahnkosmetische Behandlung. Freiliegende Zahnhälse, die dünkler sind, nehmen das Bleichmittel nicht auf. Bei sehr schmerzempfindlichen Zähnen kann es vorübergehend zu Empfindlichkeiten kommen.
Rücktritt des Kunden
Wenn die Abklärungen bei smile-bright.ch ergeben, dass der Kunde für die Bleaching Behandlung nicht geeignet ist, werden CHF. 20.-- für die Beratung verrechnet.
Findet ein Bleaching statt, werden die CHF. 20.-- an die Behandlung angerechnet.
Terminvereinbarung
Die Termine können vom Kunden direkt am Empfang, telefonisch, 077 4183161, oder per Email, gaby.jansen@me.com vereinbart werden.
Mit der Vereinbarung eines Termins gehen smile-bright.ch und der Kunde einen rechtskräftigen Vertrag ein.
Versäumter Termin bei smile-bright
Versäumt der Kunde den mit smile-bright.ch vereinbarten Termin so kann smile-bright.ch den Betrag des versäumten Termins vollumfänglich verrechnen. Als versäumt gelten Termine zu denen der Kunde unabhängig der Ursache nicht erscheint oder um mehr als 15 Minuten zu spät erscheint.
Terminabsagen und Terminverschiebungen durch den Kunden
Der Kunde hat das Recht, mindestens 2 Arbeitstage im Voraus, den Termin kostenfrei zu verschieben oder zu annullieren. Verspätete Terminabsagen werden gleich behandelt wie versäumte Termine.
Bezahlung der Dienstleistung
Die Dienstleistungen sind immer direkt nach der Behandlung smile-bright.ch entweder in Bar oder mit den gängigen Karten wie EC-Direct oder Kreditkarte zu bezahlen.
Beim Abschluss eines Abos werden nur Barzahlungen oder EC-Direct akzeptiert.
Bleaching Aufhellungsgrad / Haltbarkeitsdauer
Detaillierte Angaben über die zu erwartenden Aufhellungsgrade und Haltbarkeitsdauer sind aufgrund der individuellen Beschaffenheit der zu behandelnden Zähne, nicht immer exakt vorherbestimmbar. Das im Voraus besprochene Behandlungsergebnis ist nur ein unverbindlicher Anhaltspunkt welcher durchschnittlich erreichbar ist. Das Nichterreichen des vom Kunden gewünschten Aufhellungsgrades oder der Haltbarkeitsdauer ist kein Reklamations- oder Minderungsgrund. Ob der gewünschte Aufhellungsgrad in der vorausgesagten Zeit erzielt wird kann nicht garantiert werden. Gebleicht wird die Zahnfront bis zum ersten Stockzahn, ausgenommen bei sehr breitem Lachen werden die Stockzähne mitgebleicht. Es gibt Einschränkungen, welche nicht gebleicht werden können wie z.B. Brücken, Kronen oder Veneers. Bleaching ist eine zahnkosmetische Behandlung. Freiliegende Zahnhälse, die dünkler sind, nehmen das Bleichmittel nicht auf. Bei sehr schmerzempfindlichen Zähnen kann es vorübergehend zu Empfindlichkeiten kommen.
Rücktritt des Kunden
Wenn die Abklärungen bei smile-bright.ch ergeben, dass der Kunde für die Bleaching Behandlung nicht geeignet ist, werden CHF. 20.-- für die Beratung verrechnet.
Findet ein Bleaching statt, werden die CHF. 20.-- an die Behandlung angerechnet.
Terminvereinbarung
Die Termine können vom Kunden direkt am Empfang, telefonisch, 077 4183161, oder per Email, gaby.jansen@me.com vereinbart werden.
Mit der Vereinbarung eines Termins gehen smile-bright.ch und der Kunde einen rechtskräftigen Vertrag ein.
Versäumter Termin bei smile-bright
Versäumt der Kunde den mit smile-bright.ch vereinbarten Termin so kann smile-bright.ch den Betrag des versäumten Termins vollumfänglich verrechnen. Als versäumt gelten Termine zu denen der Kunde unabhängig der Ursache nicht erscheint oder um mehr als 15 Minuten zu spät erscheint.
Terminabsagen und Terminverschiebungen durch den Kunden
Der Kunde hat das Recht, mindestens 2 Arbeitstage im Voraus, den Termin kostenfrei zu verschieben oder zu annullieren. Verspätete Terminabsagen werden gleich behandelt wie versäumte Termine.
Bezahlung der Dienstleistung
Die Dienstleistungen sind immer direkt nach der Behandlung smile-bright.ch entweder in Bar oder mit den gängigen Karten wie EC-Direct oder Kreditkarte zu bezahlen.
Beim Abschluss eines Abos werden nur Barzahlungen oder EC-Direct akzeptiert.